Pflicht ab 28. Juni 2025 – Jetzt handeln!

Ein Leitfaden der agbad für Bäderbetriebe

Einleitung: Ihre Website muss barrierefrei werden

Am 28. Juni 2025 tritt das Barrierefreiheitsstärkungsgesetz (BFSG) in Kraft – eine gesetzliche Verpflichtung, die auch Bäderbetriebe betrifft. Webseiten, Webshops und digitale Dienstleistungen müssen ab diesem Zeitpunkt barrierefrei gestaltet sein. Grundlage dafür ist der European Accessibility Act (EAA), der in deutsches Recht überführt wurde.

Die agbad möchte Sie als Betreiberinnen und Betreiber von Bädern frühzeitig informieren und auf die konkreten Anforderungen vorbereiten. Denn: Verantwortlich sind Sie selbst – auch wenn Dritte eingebunden sind.

Gesetzliche Pflicht – keine Kür

Folgendes ist laut Gesetz zwingend umzusetzen:

  1. Ihre digitale Präsenz muss den Anforderungen der Norm EN 301 549 genügen – technisch umgesetzt durch die Web Content Accessibility Guidelines (WCAG) 2.2.
  2. Eine „Erklärung zur Barrierefreiheit“ muss veröffentlicht werden.
  3. Es muss eine Meldemöglichkeit für Barrieren geben (z. B. per E-Mail oder Formular).
  4. Sie müssen aufzeigen, wie Sie mit nicht barrierefreien Drittanbietersystemen umgehen.

Die 4 Prinzipien der Barrierefreiheit – WCAG 2.2 im Überblick

Die Anforderungen der WCAG basieren auf vier Prinzipien:

1. Wahrnehmbarkeit

Informationen müssen für alle Sinne zugänglich sein:

  • Alt-Texte für Bilder
  • Kontraste mind. 4,5:1
  • Untertitel und Transkripte für audiovisuelle Inhalte
  • NEU: Zielgröße (2.5.8) – Buttons mind. 24×24 px

2. Bedienbarkeit

Alle Funktionen müssen auch ohne Maus nutzbar sein:

  • Tastaturnavigation ist Pflicht
  • Sichtbarer Fokus für Navigation
  • NEU: Fokus-Ausgestaltung (2.4.11) – Fokus muss deutlich sichtbar sein
  • NEU: Alternative zu Drag & Drop (2.5.7)

3. Verständlichkeit

Webseiten müssen einfach und logisch funktionieren:

  • Konsistente Navigation
  • Fehlermeldungen in Formularen
  • Einfache Sprache
  • NEU: Erleichterte Authentifizierung (3.3.7) – keine rein kognitiven Tests
  • NEU: Redundante Eingaben vermeiden (3.3.9)

4. Robustheit

Webseiten müssen mit allen Geräten und Hilfsmitteln funktionieren:

  • Sauberer HTML-Code
  • Kompatibilität mit Screenreadern
  • Nutzung semantischer Rollen (ARIA)

Ihre Verantwortung bei Fremdsystemen

Auch wenn Sie Drittanbieter (z. B. für Online-Tickets, Shop oder Gutscheine) nutzen, sind Sie in der Pflicht:

  • Prüfen Sie, ob die Systeme barrierefrei sind.
  • Dokumentieren Sie Barrieren in der Barrierefreiheitserklärung.
  • Bieten Sie Alternativen an, z. B. telefonische Buchung.
  • Verlinken Sie ggf. auf barrierefreie Seiten dieser Anbieter.

Tools zur Selbstanalyse Ihrer Webseite

ARC Toolkit / Addon für Google Chrome / AddOn Download
WAVE / Analyse struktureller Barrieren / wave.webaim.org
SEORCH / Überschriften + SEO / seorch.de
Colour Contrast Analyser / Kontrastprüfung / tpgi.com
Lesbarkeitstest / Sprachverständlichkeit (Flesch-Wert) / experte.de
Fleschindex / Analyse einzelner Texte / fleshindex
Deepl / Umschreiben von Texten / deepl.com
W3C Validator / HTML/CSS-Prüfung / validator.w3.org

Nächste Schritte für Bäderbetriebe

  1. Analyse Ihrer Webseite durchführen – z. B. mit dem Analysebogen
  2. Barrieren dokumentieren
  3. Erklärung zur Barrierefreiheit veröffentlichen
  4. Maßnahmen priorisieren und umsetzen
  5. Fremdsysteme prüfen und ggf. anpassen oder kommentieren

Webinar und Unterlagen zum Thema

Zu diesem Thema hat Bastian Morbitzer im Auftrag der agbad bereits ein Webinar durchgeführt. Im Rahmen dieses Seminars wurden wichtige Unterlagen zur Verfügung gestellt. Diese Materialien helfen Ihnen dabei, Ihre Webseite praxisnah und gesetzeskonform anzupassen.